Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Krüger Consulting · Stand: 19. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Beratungs-, Konzeptions-, Analyse-, Projekt- und sonstigen Dienstleistungen von Krüger Consulting, Einzelunternehmen, Inhaber Stefan Georg Krüger, Basel, Schweiz («Krüger Consulting») gegenüber Unternehmen, Organisationen und anderen geschäftlich handelnden Auftraggebern («Kunde»).
Sie bilden Bestandteil sämtlicher Angebote, Aufträge und Verträge, sofern der Kunde vor Vertragsabschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde. Individuelle schriftliche Vereinbarungen und das jeweilige Angebot gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor.
Die Bestimmungen über Vertraulichkeit und Nutzungsrechte gelten auch für die Vertragsanbahnung und für vor einem Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Informationen, Präsentationen, Analysen und Konzepte, sofern der Empfänger vor deren Übermittlung auf diese Bestimmungen hingewiesen wurde und ihnen zugestimmt hat.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von Krüger Consulting sind, sofern darin nichts anderes festgehalten wird, unverbindlich und während der im Angebot genannten Frist gültig. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, schriftliche Auftragsbestätigung oder durch eine anderweitige eindeutige Vereinbarung zwischen den Parteien zustande.
3. Beratungsleistungen
Krüger Consulting erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig, professionell und nach bestem Wissen auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Beratungsleistungen, Analysen, Einschätzungen, Empfehlungen und Konzepte stellen grundsätzlich keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder sonstigen Erfolg dar. Unternehmerische Entscheidungen sowie die Umsetzung der Empfehlungen liegen in der Verantwortung des Kunden.
Krüger Consulting erbringt keine Rechts-, Steuer-, Revisions- oder sonstigen gesetzlich regulierten Beratungsleistungen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt Krüger Consulting rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind. Krüger Consulting darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen vollständig und richtig sind, sofern keine offensichtlichen Anhaltspunkte für das Gegenteil bestehen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer. Notwendige und vereinbarte Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Fremdkosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Krüger Consulting berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen auszusetzen.
6. Termine und Leistungserbringung
Vereinbarte Termine und Zeitpläne setzen voraus, dass der Kunde seine erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt. Krüger Consulting informiert den Kunden möglichst frühzeitig über erkennbare Verzögerungen. Bei höherer Gewalt oder anderen Umständen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
7. Beizug von Dritten
Krüger Consulting ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Spezialisten, Partner oder andere Hilfspersonen beizuziehen. Personen, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, werden zu einer angemessenen Vertraulichkeit verpflichtet. Zusätzliche Kosten werden nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarung belastet.
8. Gegenseitige Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung oder Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln.
Als vertraulich gelten insbesondere geschäftliche, organisatorische, finanzielle, technische und personenbezogene Informationen sowie Strategien, Konzepte, Analysen, Präsentationen, Kalkulationen, Prozesse, Methoden, Kundeninformationen und sonstige nicht öffentlich bekannte Informationen. Vertrauliche Informationen dürfen ausschliesslich für den Zweck verwendet werden, für den sie übermittelt wurden.
Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht zulässig. Davon ausgenommen ist die Weitergabe an eigene Mitarbeitende oder beigezogene Hilfspersonen, sofern diese Informationen für die Erfüllung des Auftrags benötigen und zu entsprechender Vertraulichkeit verpflichtet sind. Gesetzlich oder behördlich zwingende Offenlegungen bleiben vorbehalten.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für fünf Jahre weiter. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind so lange vertraulich zu behandeln, wie sie ihren geheimen Charakter besitzen.
9. Konzepte, Unterlagen und Nutzungsrechte
Sämtliche von Krüger Consulting erstellten oder zur Verfügung gestellten Konzepte, Präsentationen, Analysen, Modelle, Methoden, Texte, Vorlagen, Prozesse, Frameworks, Berechnungen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben hinsichtlich der daran bestehenden Immaterialgüter- und Nutzungsrechte bei Krüger Consulting, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Vor Abschluss eines entsprechenden Auftrags dürfen solche Unterlagen ausschliesslich zur internen Prüfung des Angebots verwendet werden. Eine Umsetzung, Weiterverwendung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Krüger Consulting nicht zulässig.
Insbesondere dürfen Konzepte oder Arbeitsergebnisse nicht an andere Beratungsunternehmen, Agenturen, Dienstleister oder sonstige Dritte weitergegeben werden, um diese ganz oder teilweise durch Dritte umsetzen oder weiterentwickeln zu lassen.
Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten eigenen internen Geschäftszweck. Allgemeines Know-how, Methoden, Vorgehensmodelle, Frameworks, Vorlagen und wiederverwendbare Bestandteile verbleiben bei Krüger Consulting.
10. Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung durch Krüger Consulting finden sich in der Datenschutzerklärung.
11. Haftung
Krüger Consulting haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Ansprüche Dritter ausgeschlossen.
Der Kunde bleibt für seine unternehmerischen Entscheidungen und deren Umsetzung verantwortlich.
12. Beendigung eines Auftrags
Die Beendigung eines Auftrags richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit ein Vertragsverhältnis rechtlich als Auftrag qualifiziert wird, bleiben die zwingenden gesetzlichen Rechte zur Beendigung eines Auftrags vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene und vereinbarte Auslagen sind zu vergüten.
13. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Krüger Consulting.